Surfguiados - Surf, Camp, Schule, Surfari, Gran Canaria
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zahlungsmodalitäten, Absicherung
Bei Buchungsbestaetigung durch SURFGUIA2 muss umgehend 30 % des Buchungspreises auf folgendes Konto ueberwiesen werden:
IBAN: ES68 2100 3777 1822 0010 1749
BIC/CODIGO SWIFT CAIXESBBXXX
Der restliche Betrag, 70 % des Buchungspreises, ist am ersten Urlaubstag direkt vor Ort in bar an SURFGUIA2 zu zahlen.
2. Abschluss eines Reisevertrages
Die Anmeldung durch den Teilnehmer ist verbindlich. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch SURFGUIA2 zustande.
3. Änderungen der Leistungen
SURFGUIA2 behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß Änderungen in der Leistungsbeschreibung vorzunehmen.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SURFGUIA2. Der Kunde muß den Rücktritt schriftlich oder fernschriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie bei SURFGUIA2 eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann SURFGUIA2 Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. SURFGUIA2 kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
- bis 25 Tage vor Kursbeginn 30,- EUR,
- bis 14 Tage vor Kursbeginn 30% des Reisepreises,
- danach 80%,
- ab dem 3. Tag vor Kursbeginn werden 100% des Reisepreises behandelt.
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt. SURFGUIA2 kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende SURFGUIA2 gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Dem Reisenden bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die von SURFGUIA2 in der Pauschale ausgewiesen Kosten.
5. Rücktritt und Kündigung durch SURFGUIA2
SURFGUIA2 kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch SURFGUIA2 oder deren Vertreter nachhaltig stört (z. B. Den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SURFGUIA2, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis erhalten. SURFGUIA2 muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt worden sind, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Erträge.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl SURFGUIA2 als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann SURFGUIA2 für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zu melden.
8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb eines Jahres. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem SURFGUIA2 die Ansprüche zurückweist.
9. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht, sich über das zuständige Konsulat Auskünfte über Paß-, Visa und Gesundheitsvorschriften einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann SURFGUIA2 den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
10. Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmmungen
Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von SURFGUIA2 bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.



